Nutzungsbedingungen der Lexlane
Clayfield Services GmbH, Oderberger Str. 21, 10435 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 285884 B, vertreten durch Niklas Lechner und Jens Christopher Hildebrandt, die den Dienst unter der Produktbezeichnung „Lexlane“ anbietet (nachfolgend „Lexlane“), und der vertragschließende Rechtsanwalt bzw. die Kanzlei („Anwalt“) schließen den folgenden Vertrag.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für die Bereitstellung des Zugangs zu Lexlane. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Kanzleien. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Anwalts gelten nicht, es sei denn, Lexlane stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Lexlane betreibt eine technische Gateway-, Routing- und Steuerungsinfrastruktur für die Nutzung ausgewählter KI-Modelle und Modellanbieter. Über eine von Lexlane bereitgestellte Konfiguration verbindet der Anwalt kompatible KI-Clients mit freigegebenen Modellendpunkten. Derzeit unterstützt Lexlane insbesondere die Anbindung der Desktop-Anwendung Claude Cowork (Anthropic PBC) und unterstützt den Anwalt auf Wunsch bei deren Einrichtung. Welche Clients, Modelle und Anbieter jeweils unterstützt werden, bestimmt Lexlane und kann den Umfang jederzeit erweitern oder anpassen; ein über den jeweils bereitgestellten Umfang hinausgehender Anspruch besteht nicht.
(2) Lexlane umfasst den Betrieb der technischen Anbindung an die unterstützten Provider, das Routing der Modellaufrufe, die Verwaltung von Zugriffs- und Nutzungsvorgaben sowie die technische Abrechnung der ausgelösten Nutzung. Die Modellaufrufe werden nach Maßgabe der jeweiligen Konfiguration über die freigegebenen Provider verarbeitet; die Verarbeitungsorte und etwaige Datenübermittlungen in Drittländer regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Mandatsinhalte (Eingaben, Antworten, Dateien und Gesprächsverlauf) verbleiben lokal auf dem Endgerät des Anwalts und werden von Lexlane nicht gespeichert; sie werden ausschließlich zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage durch die Infrastruktur geleitet. Eine Übermittlung an Anthropic findet nicht statt.
(3) Die Einrichtung erfolgt im Selbstbedienungsverfahren. Lexlane stellt eine Konfiguration nebst Anleitung bereit und unterstützt den Anwalt auf Wunsch bei der Einrichtung; eine bestimmte Einrichtungs-, Installations- oder Integrationsleistung wird nicht geschuldet.
(4) Lexlane leistet technischen Support zur Beseitigung von Funktionsstörungen des bereitgestellten Zugangs nach besten Kräften während üblicher Geschäftszeiten; feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden nicht zugesichert. Nicht geschuldet sind Schulung, individuelle Anpassung sowie Rechts- oder Fachberatung.
(5) Die unterstützten KI-Modelle, Modellanbieter und Drittanwendungen werden von dem jeweiligen Anbieter in dessen Verantwortung betrieben und unterliegen dessen Bedingungen. Lexlane hat auf deren Funktionsumfang und Verfügbarkeit keinen Einfluss und schuldet diese nicht. Der Anwalt beachtet die Nutzungsrichtlinien dieser Anbieter.
§ 3 Vertragsschluss
Die Darstellung des Angebots stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs durch Lexlane oder mit Annahme einer Bestellung des Anwalts zustande.
§ 4 Zugangsdaten und Pflichten des Anwalts
(1) Der Anwalt hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist unzulässig.
(2) Der Anwalt ist für die technischen Voraussetzungen des Zugriffs (insbesondere ein geeignetes Endgerät und eine funktionierende Internetverbindung) selbst verantwortlich.
(3) Da Mandatsinhalte lokal auf seinem Endgerät verbleiben, ist der Anwalt für deren Sicherung sowie für den Schutz des Endgeräts (insbesondere Geräteverschlüsselung und Zugriffsschutz) selbst verantwortlich.
§ 5 Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen
(1) Lexlane räumt dem Anwalt ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung des bereitgestellten Zugangs für eigene berufliche Zwecke ein.
(2) Der Anwalt darf den Zugang nicht Dritten überlassen, weiterverkaufen oder vermieten, nicht zur Entwicklung gleichartiger Dienste nutzen und nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), soweit nicht zwingendes Recht dies gestattet.
(3) Unzulässig ist eine Nutzung unter Verstoß gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter, eine missbräuchliche Nutzung sowie eine automatisierte Massennutzung. Der Anwalt nutzt den Zugang nicht für nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) verbotene oder als Hochrisiko eingestufte Zwecke.
(4) Der Anwalt darf über den Zugang nur Inhalte verarbeiten, zu deren Nutzung er berechtigt ist und die nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Er ist für die von ihm verarbeiteten Inhalte verantwortlich.
§ 6 Einhaltung der Vorgaben von Anthropic und Amazon Web Services; Freistellung
(1) Die Nutzung des Zugangs erfolgt technisch über die von Lexlane unterhaltene Anbindung an Amazon Bedrock und die darüber bezogenen Modelle von Anthropic. Der Anwalt hält bei der Nutzung die Nutzungsrichtlinien (Usage Policy) von Anthropic sowie die für Amazon Bedrock geltenden Bedingungen und Richtlinien von Amazon Web Services in ihrer jeweils geltenden Fassung ein. Die maßgeblichen Vorgaben sind insbesondere die Anthropic Usage Policy (anthropic.com/legal/aup), die AWS Acceptable Use Policy (aws.amazon.com/aup) sowie die AWS-Bedingungen für Drittanbietermodelle (aws.amazon.com/legal/bedrock/third-party-models).
(2) Unbeschadet des § 5 ist dem Anwalt insbesondere untersagt, den Zugang zu nutzen, um (a) Schadsoftware, Schadcode oder Mittel zur Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen zu erzeugen oder zu verbreiten, (b) unerbetene Massenkommunikation, Spam oder betrügerische, irreführende oder belästigende Inhalte zu erstellen oder zu verbreiten, (c) Inhalte zu erzeugen oder zu verbreiten, die Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen, oder (d) den Zugang in einer Weise zu nutzen, die gegen die Vorgaben nach Absatz 1 verstößt. Diese Beschränkungen geben die Pflichten wieder, die Lexlane gegenüber Anthropic und Amazon Web Services treffen.
(3) Verstößt der Anwalt gegen Absatz 1 oder Absatz 2, stellt er Lexlane von allen Ansprüchen, Forderungen, Sanktionen und sonstigen Nachteilen frei, die Anthropic, Amazon Web Services oder sonstige Dritte gegenüber Lexlane wegen dieses Verstoßes geltend machen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anwalt den Verstoß nicht zu vertreten hat.
(4) Verlangt Anthropic oder Amazon Web Services von Lexlane die Sperrung oder Beschränkung des Zugangs des Anwalts, oder liegt ein Verstoß nach Absatz 1 oder Absatz 2 vor, kann Lexlane den Zugang nach Maßgabe des § 11 (Sperrung) sperren oder beschränken.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung besteht aus zwei Bestandteilen: einer festen monatlichen Servicegebühr für die Bereitstellung und den Betrieb des Zugangs sowie den nutzungsabhängigen Entgelten für die in Anspruch genommene Modellnutzung (Token). Die Höhe der Servicegebühr ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss vereinbarten Tarif.
(2) Die nutzungsabhängigen Entgelte richten sich nach dem vereinbarten Tarif und ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste, die dem Anwalt bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird und in ihrer jeweils aktuellen Fassung abrufbar ist. Grundlage sind die Preise, die die jeweiligen Provider für die Modellnutzung berechnen. Je nach Tarif werden diese Preise entweder in unveränderter Höhe ohne Aufschlag weitergegeben oder mit einem in der Preisliste ausgewiesenen Aufschlag berechnet; maßgeblich ist die in der Preisliste für den gewählten Tarif ausgewiesene Berechnungsweise.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Die nutzungsabhängigen Entgelte werden über ein vom Anwalt im Voraus aufzuladendes Guthaben (Prepaid-Guthaben) abgerechnet. Der Anwalt lädt das Guthaben in Euro auf. Da die Anbieter in US-Dollar abrechnen, wird das aufgeladene Euro-Guthaben im Zeitpunkt der Aufladung zu dem zu diesem Zeitpunkt geltenden marktüblichen Referenzwechselkurs in ein US-Dollar-Guthaben umgerechnet; ein Aufschlag auf den Wechselkurs wird nicht erhoben. Die in Anspruch genommene Modellnutzung wird laufend von diesem Guthaben abgezogen.
(5) Reicht das Guthaben nicht aus, kann die weitere Modellnutzung bis zur erneuten Aufladung ausgesetzt werden; eine bereits begonnene Anfrage wird abgeschlossen. Die Pflicht zur Zahlung der Servicegebühr nach Absatz 1 bleibt hiervon unberührt.
(6) Die Servicegebühr ist monatlich im Voraus fällig. Die Zahlung der Servicegebühr und die Aufladung des Guthabens erfolgen über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Anwalt hinterlegt hierfür ein gültiges Zahlungsmittel und ermächtigt Lexlane, die fälligen Beträge über Stripe einzuziehen. Rechnungen werden elektronisch gestellt.
(7) Eine Erstattung in Geld erfolgt nicht. Bereits in Anspruch genommene Modellnutzung sowie die Servicegebühr für den laufenden Abrechnungsmonat werden nicht erstattet. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird das Konto ruhend gestellt; eine Servicegebühr fällt ab dem Folgemonat nicht mehr an. Verbleibendes, entgeltlich erworbenes Prepaid-Guthaben bleibt während der Ruhefrist von drei Monaten bestehen und kann nur bei erneuter Aktivierung einer kostenpflichtigen Lizenz aufgebraucht werden. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht. Nach Ablauf der Ruhefrist wird das Konto nach Maßgabe unseres Löschkonzepts gelöscht; verbleibendes Guthaben verfällt. Unentgeltlich gewährtes Bonus- oder Aktionsguthaben verfällt mit Wirksamwerden der Kündigung.
(8) Gerät der Anwalt mit der Zahlung der Servicegebühr in Verzug, ist Lexlane berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen und den Zugang nach Maßgabe des § 11 vorübergehend zu sperren. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
(9) Lexlane ist berechtigt, die Servicegebühr sowie einen in der Preisliste ausgewiesenen Aufschlag nach Absatz 2 mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und teilt dies mindestens 30 Tage im Voraus in Textform mit. Ändern sich die von den Providern berechneten Preise, ändern sich die nutzungsabhängigen Entgelte entsprechend, ohne dass es einer gesonderten Ankündigung durch Lexlane bedarf. Das Recht des Anwalts zur Kündigung nach § 10 bleibt unberührt.
§ 8 Verfügbarkeit, Gewährleistung und Wartung
(1) Lexlane bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Zugangs, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Dies gilt insbesondere für Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs von Lexlane liegen, sowie für die Leistungen von Anthropic und Amazon Web Services.
(2) Lexlane kann den Zugang für planmäßige Wartung vorübergehend einschränken und kündigt dies, soweit möglich, im Voraus an.
(3) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften; die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a BGB) ist ausgeschlossen. Der Anwalt zeigt Störungen unverzüglich an.
(4) Lexlane gewährleistet nicht die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der durch die genutzten KI-Modelle erzeugten Ergebnisse. Die fachliche und berufsrechtliche Verantwortung für die Verwendung der Ergebnisse verbleibt beim Anwalt.
§ 9 Haftung
(1) Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Verletzung einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Lexlane unbeschränkt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lexlane nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anwalt regelmäßig vertraut. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Schadensersatzansprüche gegen Lexlane verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Die Haftung nach Art. 82 DSGVO sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können zum Ende eines jeden Abrechnungsmonats mit einer Frist von sieben Tagen kündigen; andernfalls verlängert er sich um je einen weiteren Monat.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, für Lexlane insbesondere bei Zahlungsverzug trotz Nachfrist oder bei missbräuchlicher Nutzung.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail) oder können über die bereitgestellte Funktion erklärt werden.
(4) Mit Beendigung endet das Nutzungsrecht. Das Konto und die zugehörigen Zugangs- und Nutzungsdaten werden nach Maßgabe des § 7 Absatz 7 sowie unseres Löschkonzepts behandelt. Mandatsinhalte sind nicht betroffen, da sie ausschließlich lokal beim Anwalt liegen.
§ 11 Sperrung
(1) Lexlane kann den Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diesen Vertrag oder geltendes Recht bestehen oder bei Zahlungsverzug. Lexlane teilt die Sperrung und ihren Grund unverzüglich mit und hebt sie auf, sobald der Grund entfällt.
(2) Bei einem Verstoß gegen § 6 oder wenn Anthropic oder Amazon Web Services die Sperrung oder Beschränkung des Zugangs verlangen, kann Lexlane den Zugang auch ohne vorherige Ankündigung sperren oder beschränken, soweit dies zur Abwendung von Nachteilen erforderlich ist. Lexlane unterrichtet den Anwalt unverzüglich und hebt die Maßnahme auf, sobald ihr Grund entfällt. Eine Haftung für Nachteile aus einer berechtigten Sperrung besteht nicht; § 9 bleibt im Übrigen unberührt.
§ 12 Datenschutz
Soweit Lexlane personenbezogene Daten im Auftrag des Anwalts verarbeitet, geschieht dies auf Grundlage des Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der mit Vertragsschluss einbezogen wird (siehe Vertrag zur Auftragsverarbeitung).
§ 13 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei mit angemessener Sorgfalt und nutzen sie nur im Rahmen dieses Vertrags. Die Verschwiegenheitspflichten von Lexlane gegenüber dem Anwalt im Hinblick auf das Mandantengeheimnis ergeben sich gesondert aus der Zusatzvereinbarung für Berufsgeheimnisträger. Zu den vertraulichen Informationen von Lexlane gehören auch Informationen über die Vereinbarungen mit seinen Dienstleistern.
§ 14 Änderung der Bedingungen
(1) Lexlane kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte technische oder rechtliche Verhältnisse erforderlich ist und den Anwalt nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der Preise sind hiervon ausgenommen und richten sich nach § 7 Absatz 9.
(2) Lexlane teilt Änderungen mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Anwalt nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag nach § 10 kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Anwalt Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
Preisliste
Stand Juli 2026 · Diese Preisliste ist die in § 7 Abs. 2 der Nutzungsbedingungen in Bezug genommene Preisliste.
1. Servicegebühr
| Tarif [Kanzlei] | Servicegebühr (monatlich, je Nutzer, zzgl. USt.) |
|---|---|
| In den ersten drei Monaten ab Freischaltung (Einführungspreis) | 29 EUR |
| Ab dem vierten Monat | 59 EUR |
Die Servicegebühr ist monatlich im Voraus fällig. Der Einführungspreis gilt je Konto für die ersten drei Monate ab Freischaltung; danach gilt die reguläre Servicegebühr, ohne dass es einer gesonderten Ankündigung bedarf.
2. Nutzungsabhängige Entgelte (Modellnutzung)
Die nutzungsabhängigen Entgelte entsprechen den Preisen, die Amazon Web Services für die Nutzung der Anthropic-Modelle über Amazon Bedrock berechnet (Preisgruppe „Geo and In-region Cross-region Inference“, Quellregion Europa), und werden in unveränderter Höhe ohne Aufschlag weitergegeben. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Preise von Amazon Web Services, abrufbar unter aws.amazon.com/bedrock/pricing (Abschnitt „Anthropic“, Preisgruppe „Geo and In-region Cross-region Inference“).
Zur Orientierung, Stand Juli 2026 (US-Dollar je 1 Million Token, ohne Gewähr):
| Modell | Input | Output | Cache-Schreiben (5 Min.) | Cache-Lesen |
|---|---|---|---|---|
| Claude Opus 4.8 | $5.50 | $27.50 | $6.875 | $0.55 |
| Claude Sonnet 5* | $2.20 | $11.00 | $2.75 | $0.22 |
| Claude Haiku 4.5 | $1.10 | $5.50 | $1.375 | $0.11 |
*Einführungspreis von Anthropic/AWS; nach dessen Auslaufen gilt der reguläre Listenpreis gemäß der oben verlinkten AWS-Preisseite.
Ermäßigte Preise der Provider für zwischengespeicherte Eingaben (Prompt Caching) und Stapelverarbeitung (Batch) werden in gleicher Weise ohne Aufschlag weitergegeben.
3. Hinweise
- Maßgeblichkeit der Providerpreise: Maßgeblich sind stets die von den Providern tatsächlich berechneten Preise. Ändern die Provider ihre Preise, ändern sich die nutzungsabhängigen Entgelte entsprechend (§ 7 Abs. 9 der Nutzungsbedingungen).
- Abrechnung: Die nutzungsabhängigen Entgelte werden über das Prepaid-Guthaben abgerechnet. Die Provider rechnen in US-Dollar ab; das in Euro aufgeladene Guthaben wird im Zeitpunkt der Aufladung zum marktüblichen Referenzwechselkurs ohne Aufschlag in US-Dollar umgerechnet (§ 7 Abs. 4 der Nutzungsbedingungen).
- Umsatzsteuer: Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Verfügbare Modelle: Welche Modelle jeweils bereitstehen, ergibt sich aus der Anwendung; § 2 Abs. 1 der Nutzungsbedingungen gilt.
